So funktioniert ElterngeldDigitalTechnik, Benutzerkonto, Navigation
Welchen Browser sollte ich am besten nutzen?
Normalerweise werden alle aktuellen Browser sowohl für Desktop/PC als auch für Mobilgeräte unterstützt. Für eine
optimale Nutzung wird die Nutzung von Firefox oder Chrome empfohlen.
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ist. In den meisten Browsern ist JavaScript standardmäßig aktiviert. Bei älteren Browser-Versionen sowie älteren
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Wie kann ich mich registrieren und anmelden?
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten müssen Sie sich kurz registrieren und anmelden, bevor Sie Ihre Daten für den
Antrag ausfüllen. Klicken Sie dazu auf der Startseite von ElterngeldDigital auf die Funktion „Anmelden“.
Um sich für ElterngeldDigital zu registrieren, können Sie entweder Ihr Nutzerkonto Bund verwenden oder ein
ElterngeldDigital-Konto anlegen. Wählen Sie dazu bitte „Mit Nutzerkonto Bund anmelden“ oder „Registrieren“ für
das ElterngeldDigital-Konto aus.
Wenn Sie sich mit dem Nutzerkonto Bund für ElterngeldDigital registriert haben, können Sie den Antragsassistenten
direkt starten.
Um sich mit einem ElterngeldDigital-Konto zu registrieren und anmelden zu können, müssen Sie einen Anmeldenamen
und ein Passwort festlegen. Außerdem müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben, an die die
Registrierungsbestätigung versendet wird. Alle weiteren Angaben sind freiwillig. Nach der Registrierung können
Sie sich mit Ihren Benutzerdaten des ElterngeldDigital-Kontos, das heißt mit dem Benutzername und Passwort,
anmelden und den Antragsassistenten starten.
Kann ich mein Benutzerkonto löschen?
Sie können Ihr Benutzerkonto bei ElterngeldDigital selbstständig löschen. Das gilt sowohl, wenn Sie ein
ElterngeldDigital-Konto eingerichtet haben, als auch, wenn Sie sich mit dem Nutzerkonto Bund registriert haben.
Gehen Sie wie folgt vor:
Schritt 1: Melden Sie sich bei ElterngeldDigital an.
Schritt 2: Öffnen Sie im Menüpunkt „Mein Konto“ den Unterpunkt „Profil bearbeiten“. Ihnen werden die für Ihr
Profil hinterlegten Daten angezeigt. Ebenfalls wird Ihnen der Button „Konto löschen“ angezeigt.
Schritt 3: Wählen Sie den Button „Konto löschen“.
Schritt 4: Sie werden nun noch einmal gefragt, ob Sie Ihr Benutzerkonto wirklich unwiderruflich löschen wollen.
Wenn Sie dies bestätigen, wird Ihr Benutzerkonto sofort und unwiderruflich gelöscht.
Welche meiner Daten werden verarbeitet?
Cookies müssen in Ihrem Browser aktiviert sein. Innerhalb von ElterngeldDigital werden Cookies nur für sogenannte
Session-Daten genutzt. Darüber hinaus werden keine Cookies verwendet. Durch die verwendeten Cookies werden keine
nutzungsspezifischen Daten zwischen Browser und Anwendung ausgetauscht.
ElterngeldDigital verarbeitet die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten.
Angaben zum Kind:
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Mehrlinge ja/nein
- Mehrlinge Anzahl
- Vorname Mehrlingsgeburt 1
- Vorname Mehrlingsgeburt 2
- Vorname Mehrlingsgeburt 3
- Vorname Mehrlingsgeburt 4
- Vorname Mehrlingsgeburt 5
- Vorname Mehrlingsgeburt 6
- Adoption oder Pflege Aufnahme
- Nachweis Geburtsbescheinigung
- Nachweis Behinderung
Information zum jeweiligen Elternteil:
- Anrede
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Straße
- Hausnummer
- PLZ
- Wohnort
- Telefon
- E-Mail-Adresse
- Beruf vor Geburt
- Steuer-ID
- Familienstand verheiratet und zusammenlebend
- Familienstand eingetragene Lebenspartnerschaft
- Familienstand unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil
- Familienstand nicht verheiratet (und getrennt lebend)
- Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz
- Wohnsitz Deutschland
- Wohnsitz Deutschland Datum
- Wohnsitz Ausland seit
- Wohnsitz Ausland bis
- Wohnsitz Ausland Grund
- Wohnsitz Vertrag DE seit
- Ausländisches Arbeitsverhältnis ja/nein
- Ausländisches Arbeitsverhältnis Land Name
- Ausländisches Arbeitsverhältnis Partner
- Sonderstatus NATO oder Diplomat
- Sonderstatus NATO oder Diplomat Partner
- Kindschaftsverhältnis leibliches Kind
- Laufendes Adoptionsverfahren
- Kindschaftsverhältnis Adoptionspflege/Adoptivkind
- Kindschaftsverhältnis sonstiges Kindschaftsverhältnis
- Haushalt Kind ständig
- Haushalt Kind zeitweise seit
- Haushalt Kind zeitweise bis
- Gesetzlich versichert ja/nein
- Versicherungsart Pflichtversichert
- Versicherungsart Freiwillig gesetzlich versichert
- Versicherungsart Als Familienangehöriger mitversichert
- Versicherungsart Als Familienangehöriger mitversichert bei
- Versicherungsart privat versichert
- Versicherungsart nicht in Deutschland versichert
- Name und Anschrift der Krankenkasse
- Versichertennummer Krankenkasse
- Beantragung Basiselterngeld in Höhe des Mindestbetrags ja/nein
- Beantragung Basiselterngeld aus Erwerbseinkommen vor Geburt ja/nein
- Beantragung ElterngeldPlus in Höhe des Mindestbetrags ja/nein
- Beantragung ElterngeldPlus aus Erwerbseinkommen vor Geburt ja/nein
- Beantragung Partnerschaftsbonus in Höhe des Mindestbetrags ja/nein
- Beantragung Partnerschaftsbonus aus Erwerbseinkommen vor Geburt ja/nein
- Voraussetzung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Betreuung durch anderes Elternteil unmöglich
- Geldinstitut
- IBAN
- BIC/SWIFT-Code (nur bei Auslandszahlungen)
- Kontoinhaber
- Vor Geburt - Einkommen aus Erwerbstätigkeit ja/nein
- Vor Geburt - Bezug von sonstigen Leistungen
- Vor Geburt - Kein Einkommen, da Elternzeit und/oder Elterngeld für älteres Kind
- Vor Geburt - Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ja/nein
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Volle Erwerbstätigkeit oder Teilzeit
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Volle Erwerbstätigkeit oder Teilzeit Wochenstunden
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Geringfügige Beschäftigung/en (Minijob/s)
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Minijob/s (Gleitzone)
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Berufsausbildung
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Freiwilligendienst
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Steuerklasse
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Faktor
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Kinderfreibetrag
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Kirchensteuerpflicht
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Pflichtbeiträge
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Arbeitsende
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Mutterschaftsgeld
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Mutterschaftsgeld älteres Kind
- Vor Geburt - Nichtselbstständig: Einkommensverlust schwanger
- Vor Geburt - Selbstständige Arbeit ja/nein
- Vor Geburt - Selbstständig: Gewerbe
- Vor Geburt - Selbstständig: Forst
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld von
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld bis
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld älteres Kind ja/nein
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld älteres Kind von
- Vor Geburt - Selbstständig: Mutterschaftsgeld älteres Kind bis
- Vor Geburt - Selbstständig: Einkommensverlust schwanger
- Vor Geburt - Selbstständig: Einkommensverlust schwanger von
- Vor Geburt - Selbstständig: Einkommensverlust schwanger bis
- Vor Geburt - Selbstständig: Einnahmebeteiligungen
- Vor Geburt - Selbstständig: Verschiebung Bemessungszeitraum ja/nein
- Vor Geburt - Selbstständig: Verschiebung Bemessungszeitraum von
- Vor Geburt - Selbstständig: Verschiebung Bemessungszeitraum bis
- Vor Geburt - Selbstständig: Versicherung
- Vor Geburt - Selbstständig: Versicherung Rente Versorgungswerk
- Vor Geburt - Selbstständig: Versicherung Krankenversicherung
- Vor Geburt - Selbstständig: Versicherung Pflege
- Vor Geburt - Selbstständig: Kirchensteuer
- Vor Geburt - Selbstständig: Steuerfreibetrag
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 ja/nein
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 von
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 bis
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld ja/nein
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld von
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld bis
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Andere Einnahmen ja/nein
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Andere Einnahmen Art
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Andere Einnahmen von
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Andere Einnahmen bis
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen ja/nein
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen von
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen bis
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind ja/nein
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind von
- Vor Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind bis
- Nach Geburt – Erwerbstätigkeit ja/nein
- Nach Geburt – Elternzeit ja/nein
- Nach Geburt – Resturlaub ja/nein
- Nach Geburt – Resturlaub Anzahl Tage
- Nach Geburt – Resturlaub von
- Nach Geburt – Resturlaub bis
- Nach Geburt – Berufsbildung ja/nein
- Nach Geburt – Berufsbildung bis
- Nach Geburt – Tagespflege ja/nein
- Nach Geburt – Tagespflege Anzahl Kinder
- Nach Geburt – Einkommen aus Erwerbstätigkeit ja/nein
- Nach Geburt – Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ja/nein
- Nach Geburt – Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Forst ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen ja/nein
- Nach Geburt – Nichtselbstständig – Erwerbstätig von
- Nach Geburt – Nichtselbstständig – Erwerbstätig bis
- Nach Geburt – Nichtselbstständig – Minijob/s ja/nein
- Nach Geburt – Einkommen aus selbstständiger Arbeit ja/nein
- Nach Geburt – Selbstständig – Erwerbstätigkeit von
- Nach Geburt – Selbstständig – Erwerbstätigkeit bis
- Nach Geburt – Selbstständig – Erwerbstätigkeit monatlich €
- Nach Geburt – Selbstständig – Erwerbstätigkeit Wochenstunden
- Nach Geburt – Einkommen aus Gewerbebetrieb ja/nein
- Nach Geburt – Gewerbe – Erwerbstätigkeit von
- Nach Geburt – Gewerbe – Erwerbstätigkeit bis
- Nach Geburt – Gewerbe – Erwerbstätigkeit monatlich €
- Nach Geburt – Gewerbe – Erwerbstätigkeit Wochenstunden
- Nach Geburt – Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft ja/nein
- Nach Geburt – Land-/Forst – Erwerbstätigkeit von
- Nach Geburt – Land-/Forst – Erwerbstätigkeit bis
- Nach Geburt – Land-/Forst – Erwerbstätigkeit monatlich €
- Nach Geburt – Land-/Forst – Erwerbstätigkeit Wochenstunden
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Einnahmebeteiligungen ja/nein
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Steuerfreibetrag
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Pflichtbeiträge ja/nein
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Pflichtbeiträge Krankenkasse
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Pflichtbeiträge Rentenversicherung
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Pflichtbeiträge Pflegeversicherung
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Kirchensteuer ja/nein
- Nach Geburt – Selbst/Gewerbe/Forst – Voraussichtliche Gewerbestillegung ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 von
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Arbeitslosengeld 1 bis
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld von
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Krankengeld bis
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Renten oder andere Leistungen ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Renten oder andere Leistungen Art
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Renten oder andere Leistungen von
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Renten oder andere Leistungen bis
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen von
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Vergleichbare Leistungen bis
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind ja/nein
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind von
- Nach Geburt – Sonstige Leistungen – Elterngeld älteres Kind bis
- Einkommensgrenze – sicher unter
- Einkommensgrenze – möglicherweise über
- Einkommensgrenze – sicher über
- Einverständnis Auskünfte einholen ja/nein
- Einverständnis Auskünfte einholen Arbeitgeber
- Nachweis Personalausweis
- Nachweis Aufenthaltstitel oder Bescheid Ausländerbehörde
- Nachweis Bestätigung Jugendamt oder Adoptionsvermittlungsstelle
- Nachweis Annahmebeschluss Gericht Adoptivkinder
- Nachweis Meldebescheinigung
- Nachweis Haushaltsbescheinigung
- Nachweis Lohn oder Gehalt
- Nachweis Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis Einnahmen Überschuss
- Nachweis Bestätigung Arbeitgeber Zeitraum Elternzeit
- Nachweis Ende Berufsbildung
- Nachweis Tagespflege
- Nachweis Krankenkasse Mutterschaftsgeld
- Nachweis Arbeitgeber Mutterschaftsgeld
- Nachweis Ausländische Familienleistungen
Elternteilübergreifende Informationen:
- Antragstellende/r
- Mutterschaftsgeld ja/nein
- Mutterschaftsgeld gesetzlich/privat
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ja/nein
- Dienst- /Anwärterbezüge ja/nein
- Dienst- /Anwärterbezüge Zeit bis
- Dienst- /Anwärterbezüge Schutzfrist ab
- Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften ja/nein
- Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften von
- Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften bis
- Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften Höhe
- Bezug von ausländischen Leistungen ja/nein
- Kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss etc. ja/nein
- Mischeinkünfte: Mutterschaftsleistungen nach Geburt ja/nein
- Mischeinkünfte: Mutterschaftsleistungen nach Geburt Zeitraum
- Weitere Kinder Geschwister Nachname
- Weitere Kinder Geschwister Vorname
- Weitere Kinder Geschwister Geburtsdatum Datum der Adoption
- Weitere Kinder Grad Behinderung
- Weitere Kinder Kindschaftsverhältnis Elternteil 1
- Weitere Kinder Kindschaftsverhältnis Elternteil 2
- Ort
- Datum
- Nachweis Bezügemitteilung
Wie kann ich mich im Antrag vor und zurück bewegen?
Im Antragsassistenten von ElterngeldDigital sehen Sie zu jeder Zeit, in welchem Bearbeitungsschritt Sie sich
gerade befinden.
Auf einem größeren Monitor oder Display befindet sich die 10-Schritte-Navigation links neben dem Antrag, wie im
folgenden Bild ersichtlich:
Auf einem kleineren Monitor oder Display befindet sich die 10-Schritte-Navigation über dem Antrag. Über die
äußeren Pfeile können Sie nach links und rechts zu den jeweiligen nicht sichtbaren Schritten navigieren.
Ist ein Schritt mit dieser Farbe markiert, ist es der aktuelle Schritt, den Sie gerade bearbeiten.
Entweder mit der Maus oder per Touch können Sie auf alle mit dieser Farbe markierten Schritte
zurückgehen.
Grau markierte Schritte sind nicht anklickbar.
Jederzeit können Sie beim Ausfüllen des Antrages auf der rechten Seite über den Button mit dem Fragezeichen zur
Hilfe gelangen.
Ist darunter der Speichern-Button sichtbar, können Sie die bisher eingegebenen Daten zwischenspeichern. So gehen
keine Informationen verloren und Sie könnten zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortfahren.
Hinweise:
- Sie können zu den bislang bearbeiteten Schritten zurückspringen, außer zu Schritt 1. Der Grund ist, dass
hier zentrale Weichen gestellt werden wie die Zuordnung des Bundesland-spezifischen Formulars und Zuordnung
der Elterngeldstelle über die Postleitzahl des Elternteils 1.
- Nachdem Sie zurückgesprungen sind, erfolgt die Navigation nach vorne wieder Schritt für Schritt. Auf diesem
Weg stellt der Antragsassistent sicher, dass eventuelle Änderungen zu den richtigen Daten, die davon
abhängen, führen. Demnach ist es nicht möglich, „nach vorne“ zu springen, also zum Beispiel von Schritt 3
auf Schritt 8.
Wie kann ich die Navigation überspringen?
Wenn Sie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) nutzen, können Sie über einen unsichtbaren Link am Kopf der Seite
und oberhalb der Hauptnavigation die Navigation überspringen. Sie landen dann direkt im Inhaltsbereich der
Webseite.
Wie funktioniert der Elterngeldrechner?
Die Anwendung ElterngeldDigital übernimmt die Berechnungsfunktion des Elterngeldrechners, den ebenfalls das
Bundesfamilienministerium zur Verfügung stellt. Diese Funktion berechnet lediglich Ihr voraussichtliches
Elterngeld.
Das voraussichtliche Elterngeld errechnet sich auf der Basis Ihrer Angaben zum Erwerbseinkommen. Die Höhe des
ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus bestimmt der Rechner, indem er alle ElterngeldPlus-Monate und
Partnerschaftsbonus-Monate zusammen betrachtet. Für diese Monate wird ein durchschnittlicher Wert ermittelt, der
dann über die gesamte Dauer der ElterngeldPlus-Monate und Partnerschaftsbonus-Monate ausgezahlt wird. Daher hat
der Partnerschaftsbonus direkten Einfluss auf die Höhe der übrigen ElterngeldPlus-Monate.
Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Ergebnis nur eine Orientierung für Sie sein kann. Das Ergebnis ist
daher nicht bindend. Für die abschließende Entscheidung über das Elterngeld sowie die Berechnung der Höhe Ihres
Elterngelds ist Ihre Elterngeldstelle verantwortlich. ElterngeldDigital nennt Ihnen Ihre zuständige
Elterngeldstelle im Verlauf des Antrags. Sie können Ihre Elterngeldstelle darüber hinaus mit dem Familienportal ermitteln.
Wie funktioniert das Hochladen von Nachweisen?
Sie können Nachweise in Papierform fotografieren oder scannen. Die Dateien können Sie im PDF-, JPG- oder
PNG-Format hochladen. Die Dateigröße beträgt maximal 5 MB pro Anhang. Auch die Gesamtmenge an Speicherplatz pro
Antrag ist begrenzt, laden Sie Ihre Nachweise daher bitte in kleiner Dateigröße hoch.
Bei weiteren technischen Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass das Hochladen von Nachweisen aktuell nicht in allen Bundesländern verfügbar ist.
Wie kann ich Nachweise, die ich hochladen möchte, zusammenfassen und verkleinern?
Sie können in der Regel nur eine Datei pro Nachweisfeld hochladen. Bei den Gehaltsnachweisen sind 14 Dateien
möglich. Haben Sie ein passendes Programm zum Bearbeiten von PDF-Dateien auf Ihren Computer, können Sie mehrere
Dateien damit zusammenfügen. In gängigen Textverarbeitungsprogrammen können Sie zudem mehrere Fotos oder Scans
Ihrer Nachweise hintereinander einfügen und anschließend als PDF-Dokument abspeichern.
Um die maximale Dateigröße von 5 MB nicht zu überschreiten, scannen oder fotografieren Sie Ihre Nachweise bitte
in niedrigerer Auflösung. Über viele Programme können Sie die Dateien zusätzlich verkleinern.
Bitte beachten Sie, dass das Hochladen von Nachweisen aktuell nicht in allen Bundesländern verfügbar ist.
Kann ich meine Eingaben speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
Ja. Der Antragsassistent von ElterngeldDigital bietet den Benutzerinnen und Benutzern die Möglichkeit, die
Antragsbearbeitung zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Löschfrist ohne Datenverlust
fortzuführen. Diese Funktion erlaubt Ihnen zum Beispiel, den Antrag vor der Geburt Ihres Kindes in Ruhe
vorzubereiten, ohne dass Sie dabei bereits den konkreten Geburtstag des Kindes kennen müssen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Ablauf einer Sitzung und zum Zwischenspeichern und zur Löschfrist.
Ablauf einer Sitzung
Nehmen Sie eine Stunde keine Aktion im Antragsformular vor, wird die Sitzung beendet. Daten, die Sie nicht
gespeichert haben, sind gelöscht. Sie können das Ausfüllen Ihres Antrags jederzeit unterbrechen, indem Sie Ihre
Daten über die Schaltfläche „Daten zwischenspeichern“ sichern.
Zwischenspeichern
Wenn Sie die Antragsbearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, ohne dabei Ihre bislang
eingegebenen Daten erneut eingeben zu müssen, klicken Sie bitte am Ende eines beliebigen Schrittes im
Antragsassistenten auf „Daten zwischenspeichern“.
Der bislang bearbeitete Stand Ihres Antrags wird nun in Ihrem Benutzerkonto auf ElterngeldDigital
zwischengespeichert. Um den zwischengespeicherten Antrag anzusehen und weiter zu bearbeiten, klicken Sie bitte
im Menü „Mein Konto“ von ElterngeldDigital auf „Meine Anträge“.
Löschfristen
Wenn Sie Ihren Antrag zwischenspeichern, ohne ihn vorher abzuschließen und zu versenden, wird er für 30 Tage in
Ihrem Benutzerkonto gespeichert. Wenn Sie den Antrag innerhalb dieser 30 Tage erneut aufrufen und erneut
abspeichern, wird die Frist an diesem Tag erneut auf 30 Tage gesetzt. ElterngeldDigital sendet Ihnen 5 Tage vor
Ablauf der Frist eine E-Mail zu. Diese Nachricht erinnert Sie, dass Sie die Frist verlängern können.
Wie kann ich Änderungen zu meinem Antrag übermitteln?
Sollten sich während des Elterngeld-Zeitraums Änderungen ergeben, so sind Sie verpflichtet, diese Ihrer
Elterngeldstelle mitzuteilen. Es ist jedoch nicht möglich, Änderungen der Elterngeldstelle mithilfe des Portals
ElterngeldDigital zu übermitteln. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Elterngeldstelle oder die
Elterngeldstelle, bei der Sie Ihren Antrag auf Elterngeld gestellt haben.
Wie lade ich eine PDF-Datei herunter?
Zum Betrachten oder Ausdrucken von Dateien im Portable Document Format (PDF) benötigen Sie einen PDF-Reader.
PDF-Reader sind für alle gängigen Systeme erhältlich oder bereits integriert.
Wenn ein PDF-Reader installiert ist, können Sie sich die PDF-Dokumente direkt anschauen, indem Sie auf das Symbol
der Dateianlage klicken. Wenn Sie das PDF-Dokument auf Ihrer Festplatte speichern wollen, klicken Sie bei
Windows mit der rechten Maustaste auf „Download“ oder halten Sie bei Mac OS X die Taste lange gedrückt und
wählen Sie aus dem Kontextmenü „Ziel speichern unter ...“. Geben Sie das Laufwerk und den Ordner an, auf dem Sie
die Datei speichern wollen.
Wie drucke ich Dokumente aus?
An jeder Volldarstellung eines Dokumentes finden Sie einen Link zur Druckansicht. Diese ermöglicht Ihnen das
Ausdrucken eines Textes im DIN A4-Format ohne Anzeige von Navigation und Kopfleiste. Wählen Sie dazu die
Druckansicht und anschließend in Ihrem Browser die Funktion „Drucken“.
Kann ich über das Portal Kontakt zu den zuständigen Elterngeldstellen aufnehmen?
Ein direkter Kontakt über ElterngeldDigital zu Ihrer zuständigen Elterngeldstelle ist nicht möglich. Die
Kontaktdaten Ihrer Elterngeldstelle können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auf unserem Familienportal erhalten.
Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern?
Das ist möglich, allerdings gibt es besondere Voraussetzungen bei Änderungen für die Vergangenheit:
- Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen
Härtefällen möglich: zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.
- Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.
- Eine Besonderheit gibt es beim ElterngeldPlus: Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können
Sie nachträglich in Basiselterngeld-Monate umwandeln - auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt
wurde.
- Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.
Für Monate, in denen Sie das Elterngeld noch nicht ausgezahlt bekommen haben, sind Änderungen meistens kein
Problem.
Alle Änderungen können Sie Ihrer Elterngeldstelle melden. Dazu genügt ein einfaches Schreiben, Sie
müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Über das Portal ElterngeldDigital können Sie Änderungen leider nicht
mitteilen.
Wen kann ich bei technischen Fragen ansprechen?
Bei technischen Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.