Erklärung zur Barrierefreiheit des Antragsportals zum Erhalt von Elterngeld
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen ist bemüht, seine unter www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld veröffentlichte Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Barrierefreiheit
Die Webseite zur Antragsstellung für Elterngeld ist in großen Teilen mit den nationalen Rechtsvorschriften (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie (EU 2016/2102) vereinbar. Die Vereinbarkeit in großen Teilen wurde durch einen Selbsttest im Rahmen der BITV 2.0 durch die ]init[ AG festgestellt. Die gefundenen Ergebnisse dienen als Grundlage für die Korrektur der gefundenen Barrieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Test durch die ]init[ AG konnte festgestellt werden, dass die Konformität derzeit aufgrund folgender Unvereinbarkeiten lediglich in großen Teilen erreicht wird:
Barriere 1:
Alternativen für CAPTCHAs: Bei der Registrierung und der Zurücksetzung des Passwortes wird zur Bestätigung ein visuelles CAPTCHA genutzt.
Barriere 2:
Es sind Formularelemente vorhanden, die bei der Nutzung des Chrome-Browsers von Screenreadern fälschlicher Weise als Tabelle bezeichnet werden.
Barriere 3:
Der Sprunglink zum Hauptinhalt der Seite führt in der Antragsstellung nicht an die entsprechende Position
Barriere 4:
Der sich bei längerer Inaktivität öffnende Dialog zum automatischen Abmelden aus der Sitzung erhält keinen automatischen Fokus.
Barriere 5:
Die Navigation im oberen und unteren Bereich der Anwendung ist nicht auf allen Seiten vorhanden.
Barriere 6:
Es sind Felder vorhanden, die nicht ausreichend beschriftet sind.
Barriere 7:
Das HTML-Markup enthält ID-Fehler.
Barriere 8:
Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert.
Barriere 9:
Die Kontraste von Texten und grafischen Bedienelementen entsprechen nicht durchgehend dem geforderten Verhältnis.
Barriere 10:
Es gibt nicht ausreichend alternative Zugangswege zu den Inhalten der Anwendung.
Barriere 11:
Es sind Links vorhanden, die von einem Screenreadern nicht als solche identifiziert werden können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2023 erstellt.
Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld auffallen, können Sie sich an den Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen wenden:
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind"
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-0
E-Mail: elterngeld@betriebskoordination.bremen
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BremBGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 36118182
E-Mail: schlichtungsstelle@lbb.bremen.de
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