Das Elterngeld-ABCBegriffe erklärt
Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum ist ein Zeitraum vor der Geburt Ihres Kindes. Aus dem Einkommen,
das Sie in diesem Zeitraum hatten, wird Ihr Elterngeld berechnet.
Bezugszeitraum
Der Bezugszeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Elterngeld bekommen.
Elterngeld
Elterngeld ist der Oberbegriff für Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Außerdem wird das Basiselterngeld manchmal einfach als „Elterngeld“ bezeichnet.
Freizügigkeitsberechtigt
Freizügigkeitsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), des
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sowie deren Familienmitglieder. Das bedeutet, dass sich die
Menschen in diesen Ländern frei bewegen, aufhalten und arbeiten können.
Sie sind in der Regel freizügigkeitsberechtigt, wenn einer der folgenden Punkte für Sie zutrifft:
- Sie halten sich in Deutschland auf, um hier zu arbeiten, Arbeit zu suchen oder eine Berufsausbildung zu
machen
- Sie sind selbstständig und hier niedergelassen.
- Sie erbringen oder empfangen Dienstleistungen in Deutschland.
- Sie sind nicht erwerbstätig, in Rente oder studieren. Dann müssen Sie zusätzlich ausreichenden
Krankenversicherungsschutz haben und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
- Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben.
Gesetzliche Krankenversicherung: Varianten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie gesetzlich krankenversichert sein können:
- Pflichtversichert sind zum Beispiel die meisten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer. Pflichtversichert sind
Sie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
- Freiwillig gesetzlich versichert sind zum Beispiel viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Freiwillig gesetzlich versichert sind Sie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ohne
gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
- Familienversichert sind Sie, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres
Ehepartners, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder Ihrer Eltern mitversichert sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie krankenversichert sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Haushalt
Das Kind lebt bei Ihnen in einem Haushalt, wenn es bei Ihnen wohnt und Sie es betreuen, erziehen
und versorgen.
Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege gilt:
Das Kind lebt bei Ihnen in einem Haushalt, wenn es bei Ihnen wohnt und Sie es betreuen, erziehen und versorgen. Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.
Kindschaftsverhältnis
Das Kindschaftsverhältnis bezeichnet das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Ihnen und dem
Kind, für das Sie Elterngeld beantragen. Sie können Elterngeld normalerweise nur bekommen, wenn das Kind zu
Ihnen in einem der folgenden Kindschaftsverhältnisse steht:
Als leibliches Kind werden bei der Mutter die Kinder verstanden, die sie
geboren hat. Beim Vater sind es die Kinder, die die Frau geboren hat, mit der er zum Zeitpunkt der Geburt
verheiratet ist oder die er als leibliche Kinder anerkannt hat. Der Begriff umfasst beim Vater auch Kinder, bei
denen die Vaterschaft noch nicht wirksam oder noch nicht entschieden ist, wenn er den Antrag stellt.
Ein Kind der Ehepartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartnerin oder
Lebenspartners ist ein Kind, das kein leibliches oder adoptiertes Kind der antragsstellenden Person,
sondern allein ein leibliches oder adoptiertes Kind der Ehepartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartnerin oder
Lebenspartners ist.
Adoptivkinder sind Kinder, die die Eltern angenommen haben. Das Kind hat
dieselbe rechtliche Stellung wie ein Kind, das durch Geburt von den Eltern abstammt.
Kinder in Adoptionspflege sind Kinder, die die potenziellen Eltern in den
Haushalt aufgenommen haben. Ziel ist es, sie künftig als Kinder anzunehmen, also zu adoptieren. Die
Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt haben die Aufnahme bestätigt.
Verwandte bis zum 3. Grad und deren Ehepartnerin und Ehepartner,
Lebenspartnerin und Lebenspartner sind zum Beispiel Großeltern, Geschwister der Eltern, Geschwister,
Urgroßeltern. Verwandte bis zum dritten Grad können Elterngeld bekommen, wenn den Eltern die Betreuung des
Kindes objektiv nicht möglich ist - zum Beispiel wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod. Ihnen
steht Eltern auch zu, wenn die Voraussetzungen sie Elterngeld erfüllen und das Elterngeld nicht von vorrangig
Berechtigten beantragt wird wie Stiefeltern oder Personen, die das Kind in Adoptionspflege aufgenommen haben.
Allen übrigen Personengruppen, insbesondere Pflegeeltern, steht kein Elterngeld zu.
Lebensmonate
Elterngeld können Sie monatsweise bekommen nach den sogenannten „Lebensmonaten“ Ihres Kindes.
Die Lebensmonate beginnen nicht am Ersten des Kalendermonats, sondern je nach Geburtstag Ihres Kindes.
Ein Beispiel: Ihr Kind ist geboren am 18. Januar.
- 1. Lebensmonat: 18. Januar bis 17. Februar
- 2. Lebensmonat: 18. Februar bis 17. März
- 3. Lebensmonat: 18. März bis 17. April.
Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag an, sondern auf den Tag, an dem Sie das Kind in Ihren
Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, bei einem sogenannten „Kind in
Adoptionspflege“.
Rentenversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis
Für rentenversicherungsfreie Berufsgruppen gelten besondere Regelungen, wenn Sie
Elterngeld beantragen und bekommen. Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise Beamtinnen und Beamte,
Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten. Sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder
Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Verbänden oder ihrer Arbeitsgemeinschaften gehören ebenfalls zur
rentenversicherungsfreien Berufsgruppe, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Eine ausführliche Beschreibung
finden Sie im Sozialgesetzbuch.
Steuerliche Identifikationsnummer
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine Nummer, mit der Sie das Finanzamt
identifiziert. Sie finden diese Nummer beispielsweise auf Ihrem Steuer-Bescheid. Die Nummer besteht aus 11
Ziffern, sie enthält keine Buchstaben oder Sonderzeichen. Sie können auch bei Ihrem Finanzamt nachfragen oder die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Veranlagungszeitraum
Der Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, für den Ihre Steuer bestimmt wird.
Normalerweise ist das das letzte Kalenderjahr. Anders kann es zum Beispiel sein, wenn Sie ein Gewerbe betreiben.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt
Einen Wohnsitz haben Sie dort, wo Sie dauerhaft eine Wohnung haben, in der Sie zumindest regelmäßig
leben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist und wo Sie sich nicht nur
vorübergehend aufhalten.